Für Aufenthalt, Visum & Einbürgerung

Einkommensnachweis für die Ausländerbehörde

Sie sind selbstständig oder freiberuflich tätig und die Ausländerbehörde fordert einen Nachweis Ihres Einkommens – etwa zur Verlängerung des Aufenthaltstitels, zum Familiennachzug oder zur Einbürgerung? Wir erstellen Ihnen eine steuerberaterlich geprüfte Bescheinigung, auch ohne laufenden Steuerberater: digital, deutschlandweit, in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Ab 200 € netto* · Festpreisangebot vorab · ohne laufendes Mandat

Steuerberater-geprüft
In der Regel innerhalb 48 Std.
Ohne laufendes Mandat
Deutschlandweit digital
Typische Anlässe

Wann die Ausländerbehörde einen Einkommensnachweis fordert

Ob Ausländerbehörde, Ausländeramt oder – wie in Berlin – die Einwanderungsbehörde (LEA): In fast allen aufenthaltsrechtlichen Verfahren steht die Sicherung des Lebensunterhalts im Mittelpunkt.

Aufenthaltstitel erteilen oder verlängern

Für Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis prüft die Behörde regelmäßig, ob Ihr Lebensunterhalt gesichert ist – als Selbstständiger meist über einen Einkommensnachweis.

Visumverfahren

Im Visumverfahren – auch bei selbstständiger Tätigkeit – müssen Sie Ihre Einkommens- und Finanzierungssituation nachvollziehbar darlegen.

Familiennachzug

Beim Nachzug von Ehegatten oder Kindern verlangt die Behörde den Nachweis, dass Sie Ihre Familie aus eigenen Einkünften unterhalten können.

Einbürgerung

Im Einbürgerungsverfahren ist die Sicherung des Lebensunterhalts eine zentrale Voraussetzung – Selbstständige weisen sie über eine steuerberaterliche Bescheinigung nach.

Warum vom Steuerberater

Was die Behörde sehen will – und was oft nicht reicht

Steuerbescheid allein reicht oft nicht

Der Steuerbescheid bildet nur abgeschlossene Jahre ab und liegt häufig erst spät vor. Behörden wollen aber das aktuelle Einkommen sehen – etwa der letzten Monate.

Selbst erstellte Übersichten werden abgelehnt

Eigene Excel-Listen oder Kontoauszüge gelten als Eigenbeleg. Behörden erwarten regelmäßig eine unabhängige Prüfung durch einen Berufsträger.

Steuerberater als offizieller Berufsträger

Unsere Bescheinigung wird von Steuerberater Nico Bützler persönlich geprüft, erstellt und unterzeichnet – mit Kanzleiangaben, die die Behörde überprüfen kann.

Wichtig: Die konkrete Behörde bestimmt Inhalt, Form und Zeitraum des geforderten Nachweises. Senden Sie uns daher das Anschreiben oder Formular Ihrer Behörde mit der Anfrage zu – wir stimmen die Bescheinigung darauf ab. Wir bieten steuerliche Prüfung und Bescheinigung, keine migrationsrechtliche Beratung.

Vorbereitung

Diese Unterlagen prüfen wir

Sie brauchen keinen laufenden Steuerberater und keinen Kanzleiwechsel. Laden Sie Ihre Unterlagen verschlüsselt im Anfrageformular hoch – oder geben Sie uns Zugang zu Ihrer Buchhaltungssoftware. Wir stimmen den Bescheinigungszeitraum auf die Anforderungen Ihrer Behörde ab, auch für einzelne Monate.

Frist im Blick: Nennen Sie uns in der Anfrage bitte den Abgabetermin Ihrer Behörde. In der Regel erhalten Sie die fertige Bescheinigung innerhalb von 48 Stunden nach Auftragsannahme.

  • Buchhaltungsdaten (z. B. sevdesk, Lexware, DATEV) oder CSV-/PDF-Exporte
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Jahresabschluss
  • BWA und Summen- und Saldenlisten
  • Einkommensteuer- und ggf. Umsatzsteuerbescheide
  • Ausgangsrechnungen und Geschäftskontoumsätze
  • Das Schreiben bzw. Formular Ihrer Ausländerbehörde mit dem geforderten Zeitraum
Ablauf

In vier Schritten zur Bescheinigung

Schritt 1

Anfrage senden

Sie übermitteln Ihre Eckdaten online – in wenigen Minuten, ohne Kanzleibesuch.

Schritt 2

Festpreisangebot

Wir prüfen Ihren Fall und senden Ihnen ein unverbindliches, transparentes Festpreisangebot.

Schritt 3

Bescheinigung prüfen

Nach Angebotsannahme und Zahlungseingang erstellt ein Steuerberater Ihre Bescheinigung.

Schritt 4

Erhalten

In der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Zahlungseingang erhalten Sie das fertige Dokument.

Preise

Faire Festpreise – ab 200 € netto*

Der genaue Preis richtet sich nach Ihrem Einzelfall: Anzahl der Einkommensquellen, vorhandene Unterlagen und Aufwand der Prüfung. Sie erhalten vorab ein verbindliches Festpreisangebot – keine versteckten Kosten, keine Abrechnung nach Stundensatz.

Festpreisangebot, individuell
ab 200 € netto*
Angebot anfragen

*Der Einstiegspreis gilt für einfache Fälle mit jährlichen Umsätzen bzw. Einnahmen bis 30.000 € und vollständig sowie strukturiert vorliegenden Unterlagen. Bei höherem Prüfungsaufwand oder komplexeren Sachverhalten erhalten Sie vorab ein individuelles Festpreisangebot.

Ein Angebot der NB Steuerberatung · Steuerberater Nico Bützler · deutschlandweit digital

Anfrage

Anfrage starten – in wenigen Minuten.

Senden Sie uns Ihre Eckdaten. Wir melden uns kurzfristig mit einem verbindlichen Festpreisangebot.

Kontaktdaten
Fachliche Angaben
Liegt bereits eine Buchführung vor? *
Kann Zugriff auf die Buchführung gewährt werden?
Liegt bereits ein Jahresabschluss oder eine EÜR vor? *
Rechnungsangaben

Hinweis zur Abwicklung: Nach unserer Rückmeldung erhalten Sie ein unverbindliches Festpreisangebot. Wenn Sie das Angebot annehmen, erstellen wir Ihnen eine Vorkassenrechnung. Die Bescheinigung wird nach Zahlungseingang zügig für Sie erstellt – so bleibt der gesamte Ablauf für Sie transparent und planbar.

Unterlagen hochladen (optional)

Max. 10 Dateien, je 20 MB (PDF, JPG, PNG, CSV, Excel, ZIP). Ihre Unterlagen werden verschlüsselt und vertraulich übertragen. Sie können Unterlagen auch später nach unserer Rückmeldung sicher übermitteln. So schützen wir Ihre Daten.

Mit Absenden der Anfrage erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage einverstanden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

FAQ

Häufige Fragen zur Bescheinigung für die Ausländerbehörde

Weitere Fragen? Stellen Sie sie direkt im Anfrageformular.