Sie sind selbstständig oder freiberuflich tätig und die Ausländerbehörde fordert einen Nachweis Ihres Einkommens – etwa zur Verlängerung des Aufenthaltstitels, zum Familiennachzug oder zur Einbürgerung? Wir erstellen Ihnen eine steuerberaterlich geprüfte Bescheinigung, auch ohne laufenden Steuerberater: digital, deutschlandweit, in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Ab 200 € netto* · Festpreisangebot vorab · ohne laufendes Mandat
Ob Ausländerbehörde, Ausländeramt oder – wie in Berlin – die Einwanderungsbehörde (LEA): In fast allen aufenthaltsrechtlichen Verfahren steht die Sicherung des Lebensunterhalts im Mittelpunkt.
Für Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis prüft die Behörde regelmäßig, ob Ihr Lebensunterhalt gesichert ist – als Selbstständiger meist über einen Einkommensnachweis.
Im Visumverfahren – auch bei selbstständiger Tätigkeit – müssen Sie Ihre Einkommens- und Finanzierungssituation nachvollziehbar darlegen.
Beim Nachzug von Ehegatten oder Kindern verlangt die Behörde den Nachweis, dass Sie Ihre Familie aus eigenen Einkünften unterhalten können.
Im Einbürgerungsverfahren ist die Sicherung des Lebensunterhalts eine zentrale Voraussetzung – Selbstständige weisen sie über eine steuerberaterliche Bescheinigung nach.
Der Steuerbescheid bildet nur abgeschlossene Jahre ab und liegt häufig erst spät vor. Behörden wollen aber das aktuelle Einkommen sehen – etwa der letzten Monate.
Eigene Excel-Listen oder Kontoauszüge gelten als Eigenbeleg. Behörden erwarten regelmäßig eine unabhängige Prüfung durch einen Berufsträger.
Unsere Bescheinigung wird von Steuerberater Nico Bützler persönlich geprüft, erstellt und unterzeichnet – mit Kanzleiangaben, die die Behörde überprüfen kann.
Wichtig: Die konkrete Behörde bestimmt Inhalt, Form und Zeitraum des geforderten Nachweises. Senden Sie uns daher das Anschreiben oder Formular Ihrer Behörde mit der Anfrage zu – wir stimmen die Bescheinigung darauf ab. Wir bieten steuerliche Prüfung und Bescheinigung, keine migrationsrechtliche Beratung.
Sie brauchen keinen laufenden Steuerberater und keinen Kanzleiwechsel. Laden Sie Ihre Unterlagen verschlüsselt im Anfrageformular hoch – oder geben Sie uns Zugang zu Ihrer Buchhaltungssoftware. Wir stimmen den Bescheinigungszeitraum auf die Anforderungen Ihrer Behörde ab, auch für einzelne Monate.
Frist im Blick: Nennen Sie uns in der Anfrage bitte den Abgabetermin Ihrer Behörde. In der Regel erhalten Sie die fertige Bescheinigung innerhalb von 48 Stunden nach Auftragsannahme.
Sie übermitteln Ihre Eckdaten online – in wenigen Minuten, ohne Kanzleibesuch.
Wir prüfen Ihren Fall und senden Ihnen ein unverbindliches, transparentes Festpreisangebot.
Nach Angebotsannahme und Zahlungseingang erstellt ein Steuerberater Ihre Bescheinigung.
In der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Zahlungseingang erhalten Sie das fertige Dokument.
Der genaue Preis richtet sich nach Ihrem Einzelfall: Anzahl der Einkommensquellen, vorhandene Unterlagen und Aufwand der Prüfung. Sie erhalten vorab ein verbindliches Festpreisangebot – keine versteckten Kosten, keine Abrechnung nach Stundensatz.
*Der Einstiegspreis gilt für einfache Fälle mit jährlichen Umsätzen bzw. Einnahmen bis 30.000 € und vollständig sowie strukturiert vorliegenden Unterlagen. Bei höherem Prüfungsaufwand oder komplexeren Sachverhalten erhalten Sie vorab ein individuelles Festpreisangebot.
Ein Angebot der NB Steuerberatung · Steuerberater Nico Bützler · deutschlandweit digital
Senden Sie uns Ihre Eckdaten. Wir melden uns kurzfristig mit einem verbindlichen Festpreisangebot.