Was ist eine Einkommensbescheinigung und ein Einkommensnachweis? Inhalt, Ablauf und wer sie ausstellt
Banken, Vermieter und Behörden verlangen regelmäßig einen Nachweis über das Einkommen. Für Selbstständige ist das ohne Gehaltsabrechnung nicht selbsterklärend. Dieser Ratgeber erklärt, was eine Einkommensbescheinigung bzw. ein Einkommensnachweis ist, was darin steht und wie Sie beides erhalten – denn die beiden Begriffe werden im Alltag meist synonym verwendet.
1. Was ist eine Einkommensbescheinigung bzw. ein Einkommensnachweis?
Eine Einkommensbescheinigung – häufig auch Einkommensnachweis genannt – ist ein vom Steuerberater erstelltes Dokument, das die Einkommenssituation einer Person für einen bestimmten Zeitraum nachvollziehbar darstellt und zur Vorlage bei Dritten bestimmt ist. Die beiden Bezeichnungen werden in der Praxis synonym verwendet; gemeint ist stets dasselbe steuerberaterlich bescheinigte Dokument. Grundlage ist eine Plausibilitätsbeurteilung der vorgelegten Unterlagen: Der Steuerberater beurteilt, ob die daraus abgeleiteten Einkünfte nachvollziehbar und in sich plausibel erscheinen.
Bei Angestellten übernimmt die Gehaltsabrechnung diese Funktion. Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer weisen ihr Einkommen stattdessen über Buchhaltung, EÜR und Steuerunterlagen nach – bescheinigt durch einen Berufsträger. Ob Sie dabei nach einer Einkommensbescheinigung oder einem Einkommensnachweis fragen, ist unerheblich: Ausgestellt wird in beiden Fällen dieselbe Bescheinigung.
2. Für welchen Zeitraum wird sie ausgestellt?
Flexibel je nach Anlass – von einem einzelnen Monat (zum Beispiel bei aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten oder bei erst kürzlich aufgenommener Tätigkeit) bis zum vollständigen Veranlagungsjahr (etwa für eine Wohnungsbewerbung oder eine Finanzierung).
Auch laufende Zeiträume des aktuellen Jahres können ergänzend dargestellt werden, um eine stabile Fortführung der Tätigkeit zu belegen.
3. Einkommensbescheinigung, Einkommensnachweis, Einkommensteuerbescheinigung – die Begriffe im Überblick
Im Alltag werden Einkommensbescheinigung und Einkommensnachweis meist gleichbedeutend verwendet. Präzise betrachtet ist der Einkommensnachweis der weitere Begriff – er umfasst jede Form der Einkommensdarstellung, während die Einkommensbescheinigung das steuerberaterlich bescheinigte Dokument bezeichnet. Für Sie als Antragsteller macht dieser feine Unterschied aber keinen praktischen Unterschied: Sie erhalten entweder dasselbe Dokument.
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Einkommensbescheinigung / Einkommensnachweis | Vom Steuerberater bescheinigte Einkommenssituation auf Basis einer Plausibilitätsprüfung – synonym verwendet |
| Einkommensnachweis (Oberbegriff) | Jeder Nachweis über Einkommen – umfasst auch Gehaltsabrechnung, Steuerbescheid oder Kontoauszüge |
| Einkommensteuerbescheinigung | Häufig gesuchter Begriff; gemeint ist meist der Einkommensteuerbescheid des Finanzamts oder die steuerberaterliche Bescheinigung |
| Verdienstbescheinigung | In der Regel arbeitgeberseitig für Angestellte |
4. Was steht in einer Einkommensbescheinigung?
In der Praxis hat sich der folgende Aufbau bewährt:
- Anschrift und Datum sowie persönliche Anrede
- Zusammenfassung der Zahlen – etwa Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben und vorläufiger Gewinn, bei Monatsbescheinigungen die Einnahmen laut Buchhaltung (netto)
- 1. Gegenstand der Bescheinigung – Zweck (Wohnungsbewerbung, Aufenthaltsrecht, Finanzierung), Art der Tätigkeit, Bescheinigungszeitraum
- 2. Vorgelegte Unterlagen – Buchhaltungsdaten (z. B. sevdesk, Accountable, DATEV, Lexware), EÜR bzw. Einkommensteuererklärung, BWA, Ausgangsrechnungen, Geschäftskontoumsätze, Steuerbescheide
- 3. Prüfungsgrundlagen und -methodik – Plausibilitätsbeurteilung, stichprobenweiser Abgleich der Ausgangsrechnungen mit Belegen, Nachvollzug der Zahlungseingänge über die Kontoumsätze, Abgleich mit der eingereichten Steuererklärung
- 4. Besondere Hinweise – etwa ein noch ausstehender Steuerbescheid, eine Elternzeit oder Gründung, die das Vorjahr nicht vergleichbar macht, oder die Entwicklung im laufenden Jahr
- 5. Schlussbemerkung – Klarstellung, dass keine weitergehende steuerliche Prüfung und keine Jahresabschlussprüfung erfolgt ist
- Ort, Datum und Unterschrift des Steuerberaters mit Berufsbezeichnung
5. Wer darf eine Einkommensbescheinigung ausstellen?
Aussagekraft entfaltet sie, wenn ein zugelassener Berufsträger unterschreibt – Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt. Selbst erstellte Aufstellungen oder automatisch generierte Muster-PDFs werden von Banken, Vermietern und Behörden regelmäßig abgelehnt, weil die unabhängige Beurteilung fehlt.
6. Wann wird eine Einkommensbescheinigung gebraucht?
7. Was die Bescheinigung nicht ist
Keine Jahresabschlussprüfung, keine Steuererklärung und keine Garantie künftiger Einkünfte. Sie bestätigt, dass die dargestellte Einkommenssituation auf Basis der vorgelegten Unterlagen nachvollziehbar und plausibel ist – genau das, was Banken, Vermieter und Behörden benötigen.
8. Einkommensbescheinigung oder Einkommensnachweis ohne eigenen Steuerberater erhalten
Sie benötigen kein laufendes Mandat und keinen Kanzleiwechsel. Der Ablauf bei uns:
- Anfrage online über das Formular stellen
- Unterlagen verschlüsselt hochladen
- Persönliche Prüfung durch Steuerberater Nico Bützler (NB Steuerberatung, Köln)
- Verbindliches Festpreisangebot ab 200 € netto
- Fertige Bescheinigung digital, in der Regel innerhalb von 48 Stunden
Wer stellt die Bescheinigung aus? Hier erfahren Sie es im Detail.
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