Für Selbstständige & Freiberufler

Prüfungsbericht für die Ausländerbehörde erstellen lassen

Einige Ausländerbehörden verlangen von Selbstständigen einen Prüfungsbericht nach eigenem Vordruck – ausgefüllt von einem Steuerberater. Wir erstellen ihn bundesweit digital und klären vorab, welcher Nachweis Ihre Behörde tatsächlich verlangt.

Prüfungsbericht ab 550 € netto (654,50 € brutto) · bundesweit digital · unabhängige Steuerberatungsleistung

Erstellt von Steuerberater Nico Bützler Ohne laufendes Mandat Kanzlei in Köln · bundesweit digital

Welche Nachweise Behörden verlangen

Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Prüfungsbericht. Je nach Behörde und Verfahren kommen unterschiedliche Nachweise in Frage:

Prüfungsbericht LEA Berlin

Amtlicher achtteiliger Vordruck für Selbstständige und Freiberufler, u. a. bei Einbürgerung und Niederlassungserlaubnis.

Prüfungsbericht Hamburg

Eigener Vordruck des Hamburg Welcome Center, vor allem bei Aufenthaltstiteln zur selbstständigen Tätigkeit.

Andere Behördenvordrucke

Weitere Behörden nutzen eigene Formulare. Laden Sie den Vordruck mit Ihrer Anfrage hoch – wir prüfen, ob wir ihn ausfüllen können.

Einkommensbescheinigung

Viele Behörden genügt eine steuerberaterliche Einkommensbescheinigung – schneller und günstiger als ein Prüfungsbericht.

Diese Unterlagen werden typischerweise geprüft

  • Einkommensteuerbescheide und -erklärungen der letzten Jahre
  • Umsatzsteuerunterlagen
  • Aktuelle BWA oder EÜR, ggf. Summen- und Saldenliste
  • Jahresabschlüsse (bei GmbH/UG)
  • Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • Nachweise zu Kranken- und Pflegeversicherung, ggf. Altersvorsorge
  • Der Vordruck bzw. das Schreiben Ihrer Behörde
Abgrenzung

Einkommensbescheinigung oder Prüfungsbericht?

EinkommensbescheinigungPrüfungsbericht
ZweckNachweis des Einkommens, z. B. für Vermieter, Bank oder als einfacher BehördennachweisAusfüllen eines behördlichen Vordrucks mit umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse
UmfangBescheinigung des Einkommens für einen bestimmten ZeitraumMehrere Jahre und laufende Monate, Unternehmensdaten, Versicherung, ggf. Altersvorsorge, Prüfungsvermerk
BearbeitungszeitIn der Regel 48 Stunden nach ZahlungseingangAbhängig von Umfang und Vollständigkeit der Unterlagen – keine Pauschalfrist
Preisab 200 € netto (238 € brutto)ab 550 € netto (654,50 € brutto)

Welcher Nachweis nötig ist, bestimmt Ihre Behörde. Für eine einfache Einkommensbescheinigung siehe Einkommensnachweis für die Ausländerbehörde.

Ablauf der digitalen Beauftragung

Schritt 1

Anfrage & Vordruck

Sie senden uns Ihre Eckdaten und – falls vorhanden – den Vordruck Ihrer Behörde.

Schritt 2

Sichtung & Angebot

Wir sichten Ihre Angaben und Unterlagen und senden ein unverbindliches Angebot.

Schritt 3

Auftragsannahme

Erst nach Annahme des Angebots und Zahlungseingang beginnt die Prüfung.

Schritt 4

Prüfung & Bericht

Der Steuerberater prüft die Unterlagen und füllt den Bericht aus. Fehlende Nachweise fordern wir gezielt an.

Bearbeitungszeit: Für Prüfungsberichte gilt keine pauschale Frist. Sie hängt vom Umfang und von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Nennen Sie uns Ihren Termin bei der Behörde bereits in der Anfrage.

Preise

Orientierungspreise

Prüfungsbericht

  • Einfacher Fall: Einzelunternehmen oder Freiberufler
    ab 550 € netto (654,50 € brutto)
  • GmbH, Geschäftsführer oder komplexerer Sachverhalt
    ab 850 € netto (1.011,50 € brutto)
  • Erhöhter Prüfungsaufwand
    individuelles Angebot

Einkommensbescheinigung

  • bis 30.000 € Jahresumsatz
    ab 200 € netto (238 € brutto)
  • 30.001 – 60.000 €
    ca. 350 € netto (416,50 € brutto)
  • 60.001 – 90.000 €
    ca. 450 € netto (535,50 € brutto)
  • 90.001 – 120.000 €
    ca. 550 € netto (654,50 € brutto)
  • über 120.000 €
    individuelles Angebot

Orientierungspreise, keine Festpreisgarantie. Der endgültige Preis hängt u. a. von Prüfungsumfang, Einkunftsquellen, vorhandenen Unterlagen und den Anforderungen der Behörde ab. Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot. Bruttopreise inkl. 19 % USt.

Wichtig: Wir erstellen als unabhängige Steuerberatungskanzlei den steuerlichen Prüfungsbericht – keine Rechtsberatung zum Aufenthalts- oder Staatsangehörigkeitsrecht und keine Zusammenarbeit mit der Behörde. Über Anerkennung und Ihren Antrag entscheidet allein die Behörde. Feststellungen etwa zu Insolvenz oder Überschuldung treffen wir nur, soweit die Unterlagen eine ausreichende Prüfungsgrundlage bieten; bei unklaren Unterlagen kann der Auftrag erweitert, eingeschränkt oder abgelehnt werden.

Anfrage

Unverbindliche Anfrage in etwa einer Minute

Nur fünf kurze Angaben – Details können Sie anschließend ergänzen.

Einkommensbescheinigung ab 200 € netto (238 € brutto), Prüfungsbericht ab 550 € netto (654,50 € brutto). Der genaue Preis hängt vom Umfang ab – Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot. Unverbindliche Anfrage – keine kostenpflichtige Beauftragung.

Mit Absenden der Anfrage erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage einverstanden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen zum Prüfungsbericht