Das LEA Berlin verlangt von Selbstständigen und Freiberuflern in bestimmten Verfahren den amtlichen Prüfungsbericht – ausgefüllt von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten. Wir erstellen ihn bundesweit digital, auch ohne laufendes Mandat.
Prüfungsbericht ab 550 € netto (654,50 € brutto) · bundesweit digital · unabhängige Steuerberatungsleistung
Das LEA führt den Prüfungsbericht bei Selbstständigen als Nachweis der wirtschaftlichen Situation an. Ob er in Ihrem Fall nötig ist, ergibt sich aus der Anforderung der Behörde.
Bei der Einbürgerung in Berlin nennt das LEA für Selbstständige den letzten Steuerbescheid, den ausgefüllten Prüfungsbericht mit den darin genannten Unterlagen und eine Bescheinigung in Steuersachen.
Für die Niederlassungserlaubnis nach selbstständiger Tätigkeit muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachvollziehbar belegt werden.
Auch hier prüft die Behörde die Sicherung des Lebensunterhalts. Selbstständige weisen ihre Einkünfte häufig über den Prüfungsbericht nach.
Bei Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis können ebenfalls umfangreiche Nachweise zur wirtschaftlichen Situation verlangt werden.
Der amtliche Vordruck des LEA gliedert sich in acht Abschnitte. Wir prüfen jeden Abschnitt anhand Ihrer Unterlagen – Aussagen treffen wir nur, soweit die Unterlagen sie tragen.
| Einkommensbescheinigung | Prüfungsbericht | |
|---|---|---|
| Zweck | Nachweis des Einkommens, z. B. für Vermieter, Bank oder als einfacher Behördennachweis | Ausfüllen eines behördlichen Vordrucks mit umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse |
| Umfang | Bescheinigung des Einkommens für einen bestimmten Zeitraum | Mehrere Jahre und laufende Monate, Unternehmensdaten, Versicherung, ggf. Altersvorsorge, Prüfungsvermerk |
| Bearbeitungszeit | In der Regel 48 Stunden nach Zahlungseingang | Abhängig von Umfang und Vollständigkeit der Unterlagen – keine Pauschalfrist |
| Preis | ab 200 € netto (238 € brutto) | ab 550 € netto (654,50 € brutto) |
Welcher Nachweis nötig ist, bestimmt Ihre Behörde. Für eine einfache Einkommensbescheinigung siehe Einkommensnachweis für die Ausländerbehörde.
Sie senden uns Ihre Eckdaten und – falls vorhanden – den Vordruck Ihrer Behörde.
Wir sichten Ihre Angaben und Unterlagen und senden ein unverbindliches Angebot.
Erst nach Annahme des Angebots und Zahlungseingang beginnt die Prüfung.
Der Steuerberater prüft die Unterlagen und füllt den Bericht aus. Fehlende Nachweise fordern wir gezielt an.
Bearbeitungszeit: Für Prüfungsberichte gilt keine pauschale Frist. Sie hängt vom Umfang und von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Nennen Sie uns Ihren Termin bei der Behörde bereits in der Anfrage.
Orientierungspreise, keine Festpreisgarantie. Der endgültige Preis hängt u. a. von Prüfungsumfang, Einkunftsquellen, vorhandenen Unterlagen und den Anforderungen der Behörde ab. Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot. Bruttopreise inkl. 19 % USt.
Wichtig: Wir erstellen als unabhängige Steuerberatungskanzlei den steuerlichen Prüfungsbericht – keine Rechtsberatung zum Aufenthalts- oder Staatsangehörigkeitsrecht und keine Zusammenarbeit mit der Behörde. Über Anerkennung und Ihren Antrag entscheidet allein die Behörde. Feststellungen etwa zu Insolvenz oder Überschuldung treffen wir nur, soweit die Unterlagen eine ausreichende Prüfungsgrundlage bieten; bei unklaren Unterlagen kann der Auftrag erweitert, eingeschränkt oder abgelehnt werden.
Nur fünf kurze Angaben – Details können Sie anschließend ergänzen.