Für Aufenthaltstitel im Zusammenhang mit selbstständiger Tätigkeit stellt das Hamburg Welcome Center einen eigenen Prüfungsbericht für Steuerberater bereit. Wir füllen den Vordruck anhand Ihrer Unterlagen aus – digital, ohne laufendes Mandat.
Prüfungsbericht ab 550 € netto (654,50 € brutto) · bundesweit digital · unabhängige Steuerberatungsleistung
Maßgeblich ist immer die konkrete Anforderung der Behörde. Typische Situationen:
Bei Erteilung oder Verlängerung prüft die Behörde, ob sich die Tätigkeit wirtschaftlich trägt und der Lebensunterhalt gesichert ist.
Nach den ersten Jahren der Selbstständigkeit wird häufig ein Nachweis über die tatsächliche Entwicklung verlangt.
Auch beim Wechsel in einen unbefristeten Titel können umfassende Nachweise zur wirtschaftlichen Situation erforderlich sein.
In anderen Verfahren, etwa der Einbürgerung, verlangt Hamburg den Bericht nicht automatisch. Bitte prüfen Sie die Anforderung Ihrer Behörde.
Der Vordruck ist anders aufgebaut als der Berliner Bericht. Er umfasst unter anderem:
| Einkommensbescheinigung | Prüfungsbericht | |
|---|---|---|
| Zweck | Nachweis des Einkommens, z. B. für Vermieter, Bank oder als einfacher Behördennachweis | Ausfüllen eines behördlichen Vordrucks mit umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse |
| Umfang | Bescheinigung des Einkommens für einen bestimmten Zeitraum | Mehrere Jahre und laufende Monate, Unternehmensdaten, Versicherung, ggf. Altersvorsorge, Prüfungsvermerk |
| Bearbeitungszeit | In der Regel 48 Stunden nach Zahlungseingang | Abhängig von Umfang und Vollständigkeit der Unterlagen – keine Pauschalfrist |
| Preis | ab 200 € netto (238 € brutto) | ab 550 € netto (654,50 € brutto) |
Welcher Nachweis nötig ist, bestimmt Ihre Behörde. Für eine einfache Einkommensbescheinigung siehe Einkommensnachweis für die Ausländerbehörde.
Sie senden uns Ihre Eckdaten und – falls vorhanden – den Vordruck Ihrer Behörde.
Wir sichten Ihre Angaben und Unterlagen und senden ein unverbindliches Angebot.
Erst nach Annahme des Angebots und Zahlungseingang beginnt die Prüfung.
Der Steuerberater prüft die Unterlagen und füllt den Bericht aus. Fehlende Nachweise fordern wir gezielt an.
Bearbeitungszeit: Für Prüfungsberichte gilt keine pauschale Frist. Sie hängt vom Umfang und von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Nennen Sie uns Ihren Termin bei der Behörde bereits in der Anfrage.
Orientierungspreise, keine Festpreisgarantie. Der endgültige Preis hängt u. a. von Prüfungsumfang, Einkunftsquellen, vorhandenen Unterlagen und den Anforderungen der Behörde ab. Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot. Bruttopreise inkl. 19 % USt.
Wichtig: Wir erstellen als unabhängige Steuerberatungskanzlei den steuerlichen Prüfungsbericht – keine Rechtsberatung zum Aufenthalts- oder Staatsangehörigkeitsrecht und keine Zusammenarbeit mit der Behörde. Über Anerkennung und Ihren Antrag entscheidet allein die Behörde. Feststellungen etwa zu Insolvenz oder Überschuldung treffen wir nur, soweit die Unterlagen eine ausreichende Prüfungsgrundlage bieten; bei unklaren Unterlagen kann der Auftrag erweitert, eingeschränkt oder abgelehnt werden.
Nur fünf kurze Angaben – Details können Sie anschließend ergänzen.